Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung von Kindergartenplätzen als bedarfsnotwendig gemäß Art. 7 Abs. 3 Bayerischen Kinderbildungs und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG); Bedarfsanerkennung nach Art. 7 Abs. 3 BayKiBiG durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Feststellung eines Bedarfs ...
- Judicialis
BayKiBiG Art. 7 Abs. 3; ; BayKiBiG Art. 18 Abs. 1 Satz 2; ; BayKiBiG Art. 22 Abs. 1; ; BayKiBiG/ÄndG § 3 Abs. 3 Nr. 3 Satz 1; ; BayKiBiG/ÄndG § 3 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2; ; BayKiBiG/Än... dG § 3 Abs. 3 Nr. 3 Satz 3
- paritaet-bayern.net
Art. 7 Abs. 3, Art. 18 Abs. 1 Satz 2, Art. 22 Abs. 1 BayKiBiG; § 3 Abs. 3 Nr. 3 Sätze 1 - 3 BayKiBiG/ÄndG
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, Bedarfsanerkennung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Plätze mit besonderen pädagogischen Ansätzen, integrative Plätze, Zuständigkeit, Übergangsregelung, Ermessensausübung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kindergartenrecht, Heimrecht: Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Bedarfsanerkennung durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Plätze mit besonderen pädagogischen Ansätzen; integrative Plätze; Zuständigkeit; Übergangsregelung; Ermessensausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 25.07.2007 - RO 3 K 07.385
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Denn die elterliche Entscheidung, ob und welche Kindertageseinrichtung ihr Kind besuchen soll, entspringt dem durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG vom 31.5.2006 BayVBl 2006, 633) geschützten Personensorgerecht der Eltern (…vgl. BayVGH vom 5.5.2008 a.a.O.).Der Grund, weshalb die Eltern einen Platz mit einer besonderen pädagogischen Ausrichtung nachfragen, ist unerheblich (vgl. zur Wahl der Schulform: BVerfG vom 31.5.2006, a.a.O.).
- BVerwG, 25.04.2002 - 5 C 18.01
Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -; Förderung der freien …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
So stellt auch das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe unabhängig vom Standort des Kindergartens die Förderung dazu nutzen kann, ein ausreichendes Angebot an Kindergartenplätzen für die Kinder aus seinem Gebiet sicherzustellen (vgl. BVerwG vom 25.4.2002 BVerwGE 116, 226).Es bedarf vielmehr einer besonderen Erklärung, warum angebotene Kindergartenplätze mit einer bestimmten pädagogischen Ausrichtung trotz anhaltender Nachfrage nicht als bedarfsnotwendig anerkannt werden (siehe dazu BVerwG vom 25.4.2002 a.a.O.).
- VGH Bayern, 03.07.2008 - 12 ZB 08.491
Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz; Förderung der Betreuung außerhalb der …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Angebote mit abweichenden pädagogischen Ausrichtungen dürfen aber nicht willkürlich allein aus finanziellen Gründen von der Bedarfanerkennung ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH vom 3.7.2008 Az. 12 ZB 08.491), insoweit gilt auf der Landkreisebene nichts anderes als auf Gemeindeebene.Die Begründung, nur 0, 38% der etwa 5600 Landkreiskinder seien betroffen, ist untauglich (vgl. BayVGH vom 3.7.2008 Az. 12 ZB 08.491).
- BVerwG, 25.11.2004 - 5 C 66.03
Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe; Jugendhilfe, Förderung von …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 25.11.2004 FEVS 56, 294) hat aber bereits entschieden, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 74 SGB VIII dann, wenn tatsächlich eine ausreichende gemeindliche Förderung nicht sichergestellt ist, über die Förderung zu entscheiden hat. - VGH Bayern, 05.11.2008 - 12 ZB 08.505
Kindergartenrecht, Heimrecht
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 BV 07.2297
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe wird dabei lediglich subsidiär tätig, weil der Landesgesetzgeber von der Möglichkeit des § 69 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII Gebrauch gemacht hat, die Gemeinden nach Art. 5 Abs. 1 BayKiBiG vorrangig (…vgl. Jung/Lehner, a.a.O., Art. 7 RdNr. 72) mit der Aufgabe zu betrauen, für ein ausreichendes Angebot an Kindertageseinrichtungen zu sorgen (vgl. BayVGH vom 5.11.2008 Az. 12 ZB 08.505).